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KOSTENTRÄGER


Dachorganisation

Die OdA ARTECURA, vertritt die berufspolitischen Interessen von mehr als 1400 Kunsttherapeut_innen in der Schweiz. Sie engagiert sich für die eidgenössische Etablierung von Kunsttherapie im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Pädagogik.

Verordnung des neuen Finanzausgleiches NFA

Im 2007 hat die OdA KSKV/CASAT zweimal Stellung zur interkantonalen Vereinbarung, genommen. Bei der zweiten Stellungnahme haben 12 Behindertenverbände der Schweiz sich mit der gleichen Formulierung für die Kunsttherapie eingesetzt. Folgende Teilziele und damit ein Weiterbestehen der Kunsttherapie in Institutionen als Unterstützungsangebot, wurden erreicht: Für die Sonderpädagogik wurde in der interkantonalen Vereinbarung der EDK Art. 5 "verstärkte Massnahmen" geschaffen. Darin kann die Kunsttherapie ihren Platz finden Für die Sonderpädagogik findet die Kunsttherapie in der Leistungskategorie "Beschäftigung" ihren Platz.

Vereinfachte Registrierung für KunsttherapeutInnen (ED) mit Fachrichtung bei der EGK

Neu profitieren KunsttherapeutInnen mit eidgenössischem Diplom von vereinfachten Registrierungsbedingungen bei der EGK.

Folgende Unterlagen für die Registrierung sind einzureichen:
  • Ausgefüllter Registrierungsantrag
  • Kopie eidg. Diplom Kunsttherapie mit Fachrichtung
  • Kopie Auszug Strafregister (bis 6 Mte).
  • Kurzer Lebenslauf (fakultativ)

KRANKENVERSICHERER

Kunsttherapie wird in der Schweiz durch die Zusatzversicherungen der meisten Krankenversicherer anerkannt.

BUND

Kunsttherapie ist seit 2011 durch die reglementierte Abschlussprüfung (HFP) ein eidgenössisch anerkannter Beruf mit gesamtschweizerisch gültigen Standards. Durch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sind für die Anerkennung und Abrechnung kunsttherapeutischer Leistungen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesen sowie im pädagogischen und sonderpädagogischen Bereich die Kantone zuständig.

EMR

EMR Seit 20 Jahren leistet das EMR in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, Schulen, Versicherern und anderen Institutionen einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Erfahrungsmedizin in der Schweiz. Anhand einer Vielzahl von definierten Qualitätskriterien wie zum Beispiel Ausbildung, praktische Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung überprüft das EMR erfahrungsmedizinisch tätige Therapeutinnen und Therapeuten*. Nur Therapeuten, die alle Qualitätskriterien erfüllen, erhalten das EMR-Qualitätslabel. (Quelle EMR)

KANTONE

Die OdA ARTECURA ist im Rahmen der Verordnung zum neuen Finanzausgleich NFA und der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen, IVSE, im Kontakt mit den Kantonen betreffend Anerkennung der Kunsttherapie in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

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