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KANTONE

Die OdA ARTECURA hat sich im Rahmen der Verordnung zum neuen Finanzausgleich NFA und der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen, IVSE, im Kontakt mit den Kantonen betreffend Anerkennung der Kunsttherapie in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, aktiv eingesetzt.

Erreicht wurde, dass:
  • in der interkantonalen Vereinbarung der EDK Art. 5 unter der Rubrik: „verstärkte Massnahmen“ die Kunsttherapie eingeordnet werden kann.
  • in der Sozialpädagogik die Kunsttherapie in der Leistungskategorie „Beschäftigung“ ihren Platz findet.

Damit kann Kunsttherapie als Unterstützungsangebot in den Institutionen weiterhin angewendet werden.
Die OdA ARTECURA setzt sich auf nationaler und kantonaler Ebene für weitere Anerkennungsschritte ein (Informationen zu IVSE unter "Bund").

Krebsliga Schweiz - Wegweiser

Seit Jahren führt die Krebsliga Schweiz verschiedene Fachrichtungen der Kunsttherapie als Bestandteil der psychosozialen Therapien.

Wenn Sie Interesse haben, mit an Krebs erkrankten Menschen zu arbeiten, können Sie sich registrieren lassen.

Auszug aus dem Dossier:

Folgende Kunsttherapien sind zum Verzeichnis zugelassen:
  • Intermediale Therapie und Musiktherapie
  • Gestaltungs- und Maltherapie, Plastizieren
  • Bewegungs- und Tanztherapie
  • Drama- und Sprachtherapie

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